15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist, 16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen, 17 sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.