The Prince and the Feasts

Ezekiel 46

1 So spricht der HERR HERR: Das Tor am innern Vorhofe gegen morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbattage und am Neumonden soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll auswendig unter die Halle des Tors treten und draußen bei den Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und danach wieder hinausgehen. Das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. 3 Desgleichen das Volk im Lande sollen in der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Wandel seien, und ein Widder ohne Wandel 5 und je ein Epha Speisopfer zu einem Widder zum Speisopfer. Zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer und je ein Hin Öls zu einem Epha. 6 Am Neumonden aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Wandel sei, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Wandel, 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer. Aber zu den Lämmern so viel, als er greift; und je ein Hin Öls zu einem Epha. 8 Und wenn der Fürst hineingehet, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen.

9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingehet anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen. 10 Der Fürst aber soll mit ihnen beide hinein und herausgehen.

11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öls zu einem Epha. 12 Wenn aber der Fürst ein freiwillig Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen morgenwärts auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgehet, soll man das Tor nach ihm zuschließen.

13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Wandel; dasselbe soll er alle Morgen opfern. 14 Und soll alle Morgen das sechste Teil von einem Epha zum Speisopfer darauf tun und ein drittes Teil von einem Hin Öls, auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer. Das soll ein ewiges Recht sein, vom täglichen Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

16 So spricht der HERR HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sollen es erblich besitzen. 17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, noch sie aus ihren eigenen Gütern stoßen, sondern soll sein eigen Gut auf seine Kinder erben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreuet werde.

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